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   AG Straubing, 26.02.2009 - 2 C 1404/08   

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https://dejure.org/2009,38314
AG Straubing, 26.02.2009 - 2 C 1404/08 (https://dejure.org/2009,38314)
AG Straubing, Entscheidung vom 26.02.2009 - 2 C 1404/08 (https://dejure.org/2009,38314)
AG Straubing, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 2 C 1404/08 (https://dejure.org/2009,38314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Straubing, 26.02.2009 - 2 C 1404/08
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 11.03.2008 ist zwar zur Schwackeliste 2003 ergangen, in seinem Urteil vom 14.10.2008 VI ZR 308/07 hat der BGH aber in der Liste für das Jahr 2006 ebenso eine taugliche Schätzgrundlage erblickt.

    Dies hat der BGH auch in seinem neuerlichen Urteil vom 14.10.2008 ( VI ZR 308/07 ) und unter Berücksichtigung der vorgenannten Entscheidung des OLG München ausdrücklich klarstellt.

    Der Senat hat dort erneut betont, dass der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke- Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln kann, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH Urt. v. 14.10.2008, VI ZR 308/07 , Tz 19).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Straubing, 26.02.2009 - 2 C 1404/08
    Der BGH hat in seinem Urteil vom 11.03.2008 ( VI ZR 164/07 ) ausgeführt, dass es nicht Aufgabe des Tatrichters ist, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzungsgrundlage nachzugehen, die nicht auf den konkreten Fall bezogen sind.

    Die Einwendungen der Beklagten erschöpfen sich vielmehr in allgemeinen Angriffen gegen die statistische Erhebungsmethode, wie sie bereits in dem dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.03.2008 ( VI ZR 164/07 ) vorausgegangen Urteil des Landesgerichts Gießen vom 30.05.2007 (1 S 349/06) vorgetragen worden sind und die der Bundesgerichtshof gerade als nicht ausreichende Einwendung gegen die Grundlage der Schadensbemessung angesehen hat.   .

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Straubing, 26.02.2009 - 2 C 1404/08
    Da es sich hierbei nicht um eine Frage der Schadensminderungspflicht i.S.d. § 254 BGB, sondern um eine Anspruchsvoraussetzung handelt, trägt der Kläger hierfür die Beweislast, Urteil des BGH vom 13.06.2006 ( VI ZR 161/05 ).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Straubing, 26.02.2009 - 2 C 1404/08
    Nichts anderes folgert das Gericht aus dem neuerlichen Urteil des OLG München vom 25.07.2008 in dem Verfahren 10 U 2539/08 .
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